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Nürnberger Gesetze

Unter dem Begriff „Nürnberger Gesetze“ werden drei während des Reichsparteitags der NSDAP 1935 erlassene Gesetze verstanden, welche die seit 1871 garantierte Gleichberechtigung jüdischer Bürger*innen im deutschen Staat beendeten und stattdessen ihre Diskriminierung und Degradierung zu Menschen minderen Rechts formal legitimierte.

Die Gesetze beinhalteten drei Einzelgesetze: das „Reichsflaggengesetz“, das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“:

Das „Reichsflaggengesetz“ erhob die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu den Nationalfarben und die Hakenkreuzfahne zur Nationalflagge. Jüdischen Menschen war das Zeigen dieser Fahne untersagt. Das „Reichsbürgergesetz“ manifestierte eine Trennung in „Staatsbürger“ und „Reichsbürger“, woraus resultierte, dass nur Angehörige „deutschen und artverwandten Blutes“ einen Anspruch auf politische Rechte hatten. Jüdinnen und Juden konnten lediglich Staatsangehörige des Deutschen Reichs ohne politische Rechte sein.

Das dritte Gesetz, das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, regelte schließlich die Beziehungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen: Dieses Gesetz stellte die Eheschließung zwischen Jüdinnen und Juden und „Staatsangehörigen deutschen Blutes“ unter Strafe und sah bei Zuwiderhandlungen Gefängnisstrafen oder Zuchthaus vor. Auch der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen diesen konstruierten Gruppen wurde unter Strafe gestellt. Jüdinnen und Juden war es zudem untersagt, „arische“ Dienstmädchen unter 45 Jahren zu beschäftigen.

Zwischen November 1935 und Juli 1943 folgten weitere Verordnungen, die die Gesetze präzisierten und ausweiteten. Ab November 1935 legten die Nationalsozialisten mittels einer undurchsichtigen Klassifizierung anhand biologistisch-rassistischer Kriterien fest, wer fortan als jüdisch definiert werden sollte. Ob die davon betroffenen Menschen sich selbst als Jüdinnen und Juden verstanden oder einer jüdischen Gemeinde angehörten, spielte dafür keine Rolle. Pauschal wurden alle Staatsbürger*innen mit zwei jüdischen Großeltern zu Menschen mit eingeschränkten Rechten herabgestuft. Viele junge Menschen, für die ihre jüdische Herkunft bis dahin keine Rolle gespielt hatte, wurden so erst von den Nationalsozialisten zu Jüdinnen und Juden gemacht. Die Gesetze lieferten die Grundlage für die immer weiter voranschreitende Entrechtung der als jüdisch identifizierten Bevölkerungsteile und stellte somit einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu ihrer Vernichtung dar.