DGB-Bildungswerk
Thüringen e.V.

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Volksgemeinschaft

Die Vorstellung einer sogenannten „Volksgemeinschaft“ beschreibt einen zentralen Aspekt nationalsozialistischer Ideologie. Sie knüpft an völkische Vorstellungen an, denen zu Folge die Zugehörigkeit zum deutschen Volk auf rassistischen Kriterien beruhe, beschränkt sich aber nicht darauf. So waren sowohl Menschen, die die Nationalsozialisten als „Angehörige minderwertiger Rassen“ diffamierten, als auch Personen, die sich in politischer Opposition zum Nationalsozialismus standen, vom Status des sogenannten „Volksgenossen“ bzw. der „Volksgenossin“ ausgeschlossen. Sie wurden diskriminiert und verfolgt. Jüdinnen und Juden, bzw. Personen, die die Nationalsozialisten in den Nürnberger Gesetzen als solche definierten, wurden systematisch ermordet. Wesentliches Merkmal der Vorstellung von einer Volksgemeinschaft ist die schicksalhafte Verbundenheit einer vermeintlich homogenen Gruppe. Gesellschaftliche Unterschiede wie die Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse oder einem Stand oder religiöse Differenzen sollten darin aufgehoben werden. Der Einzelne sollte hinter der Gemeinschaft zurücktreten. Dieses Denken findet sich auch in dem Adolf Hitler zugeschriebenen Leitspruch: „Ich bin nichts, mein Volk ist alles“. Die imaginierte Gemeinschaft wurde durch propagandistisch begleitete Aktionen wie den sogenannten „Eintopfsonntag“, an dem alle Haushalte unabhängig vom Einkommen sonntags nur eine einfache Suppe essen sollten, oder den großen Massenfeiern immer wieder beschworen – unabhängig von der Tatsache, dass soziale Unterschiede auch während des Nationalsozialismus weiter existierten. Da es während der gesamten zwölfjährigen Herrschaft der Nationalsozialisten keine eindeutige Definition gab, wer zur imaginierten Volksgemeinschaft dazugehörte, konnte ein Ausschluss potenziell jede Person treffen – mit weitreichenden Folgen bis zur Ermordung.