DGB-Bildungswerk
Thüringen e.V.

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Desertion

Fahnenflucht oder Desertion bezeichnet das Fernbleiben eines Soldaten von seiner militärischen Einheit. Das Wort Deserteur leitet sich vom lateinischen Wort „deserere“ (dt. verlassen) ab.

Desertion wird in vielen Ländern der Erde bestraft.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden Deserteure unerbittlich verfolgt. Die NS-Justiz folgte der von Adolf Hitler bereits 1933 ausgegebenen Maxime „Ein Soldat kann sterben, ein Deserteur muss sterben!“ Insgesamt desertierten aus der deutschen Wehrmacht schätzungsweise 350.000 – 400.000 Menschen, die meisten kurz vor Kriegsende. Das entspricht ca. 2% der Soldaten. Über 30.000 Männer wurden von der NS-Justiz zum Tode verurteilt, rund 22.000 Urteile vollstreckt. Zum Vergleich: In England gab es während des Zweiten Weltkrieges 40 verurteilte Deserteure.

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus galten Deserteure jahrzehntelang juristisch als vorbestraft, gesellschaftlich wurden sie als „Verräter“ stigmatisiert. Ihre Richter konnten hingegen auch in der Bundesrepublik Karriere machen. Eine Studie über das Bundesjustizministerium und den NS-Staat belegt dies: Von den 170 Juristen, die von 1949 bis 1973 in Leitungspositionen des Ministeriums tätig waren, gehörten 90 der NSDAP und 34 der SA an.

1991 stellt der Bundesgerichtshof in einem Urteil fest, dass es sich bei der Wehrmachtsjustiz um eine Terrorjustiz gehandelt habe. Der Bundestag wurde aufgefordert, die Urteile der Wehrmachtsjustiz aufzuheben. Daraufhin erfolgte 1998 ein Beschluss des Bundestages, der die Urteile der NS-Justiz grundsätzlich aufhob, allerdings hielt er bei Deserteuren an einer Einzelfallprüfung fest. Erst 2002 wurden auch die NS-Urteile gegen die Wehrmachtsdeserteure pauschal aufgehoben, damals mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Grüne und PDS. Ihre Ablehnung der Aufhebung begründeten CDU und FDP damit, dass die anderen Soldaten damit moralisch abqualifiziert würden.