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Eugenik und Euthanasie

Der Begriff Eugenik stammt vom griechischen Wort „eugenes“ ab, was auf Deutsch in etwa „von edler Abstammung“ bedeutet. Diese am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts innerhalb der Wissenschaft etablierte Vorstellung einer „Erbgesundheitslehre“ verfolgte das Ziel, mittels der Anwendung theoretischer Konzepte den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen in der Bevölkerung zu vergrößern und den Anteil negativ bewerteter Erbanlagen zu verringern.

Die Eugenik wurde nicht von den Nationalsozialisten erfunden, sondern war weltweit verbreitet und beeinflusste staatliches Handeln auch in liberalen Demokratien. So gab es in einigen Bundesstaaten der USA oder dem sozialdemokratischen Schweden eigene Gesetze zur Zwangssterilisation von geistig behinderten Menschen. Im NS-Staat wurde sie allerdings zur prägenden Grundlage des gesundheitspolitischen Handelns gemacht. In Deutschland hat der Begriff „Eugenik“ deshalb heute eine negative Konnotation. In anderen europäischen Ländern sowie in den USA ist dies nicht in gleichem Maße der Fall. Dennoch gilt er heutzutage zunehmend als veraltet und wird durch technisch eindeutigere Begriffe wie „genetic enhancement engineering“ ersetzt.

Mit dem Begriff „Euthanasie“, was ursprünglich „schöner Tod“ bedeutet, wurde während der Zeit des Nationalsozialismus die gezielte Tötung von Menschen bezeichnet, denen aufgrund der Ideologie der Nationalsozialisten das Recht zu Leben abgesprochen wurde. Betroffen von diesem staatlich organisierten Mordprogramm waren sowohl unheilbar Kranke als auch Menschen mit Einschränkungen.