Dr. Alex Heilbrun wurde am 3. Oktober 1879 in Mühlhausen geboren und studierte Jura in Straßburg, Berlin und Halle. Seit 1906 war er in Erfurt als Rechtsanwalt und Notar zugelassen. 1909 heiratete er Marta, mit der er zwei Töchter hatte. Neben der Gemeinschaftspraxis in der Schlösserstr. 28 betrieb er noch eine Kanzlei in Eisenach. Als 1926 ein neuer Anwaltsverein gegründet wurde, wurde Dr. Heilbrun zum ersten Stellvertreter gewählt. Anerkennung in demokratischen Kreisen bekam Heilbrun vor allem für einen Prozess, den er 1927 gegen Adolf Schmalix führte, den Schriftleiter der antisemitischen Wochenzeitung „Echo Germania“. Auch kulturell engagierte sich Heilbrun. So hatte er ab 1928 die Leitung des „Vereins für jüdische Geschichte und Kultur“ inne. Zudem war er im Kulturausschuss der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde Erfurt. Daneben wurde Heilbrun auch in einem Adressenverzeichnis der Roten Hilfe Deutschlands geführt. 1935 wurde Heilbrun mitgeteilt, dass er seine Papiere und sein Dienstsiegel abzugeben habe, da ihm von nun an die Fortführung seiner Amtsgeschäfte untersagt sei. Aus einem Schreiben an das Landgericht Erfurt geht hervor, dass der Anwalt zu diesem Zeitpunkt noch auf eine spätere Wiederzulassung hoffte. Am 14. November 1936 wurde er, genau wie sein Kanzlei-Partner Dr. Harry Stern, jedoch aus der Liste der Notare gelöscht. Er durfte fortan ausschließlich zur Beratung und rechtlichen Vertretung von Jüdinnen und Juden tätig sein. Während des Novemberpogroms wurde Dr. Heilbrun verhaftet. Seinen Töchtern gelang 1939 die Ausreise. Heilbrun und seine Ehefrau wurden Opfer des nationalsozialistischen Vernichtungsprogramms und 1942 in das Ghetto Belzyce deportiert. Vermutlich starb Dr. Heilbrunn dort.
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